Professionelle Schädlingsbekämpfung und Prävention aus Wernigerode. IHK-geprüft, regional verankert, schnell vor Ort.
Von akuter Bekämpfung bis zur langfristigen Prävention – wir bieten das komplette Leistungsspektrum.
Effektive und nachhaltige Bekämpfung aller Schädlingsarten – von Nagern über Insekten bis zu Stechinsekten.
Anfrage stellenIntegriertes Schädlingsmanagement (IPM) und HACCP-konforme Konzepte für nachhaltigen Schutz.
Tierschonende Vergrämung und Abwehr unerwünschter Tiere – wirksam und nachhaltig.
Anfrage stellenHausverwaltungen, Gastronomie, Hotels und Lebensmittelbetriebe vertrauen auf unsere HACCP-konformen Konzepte.
Regelmäßige Kontrollen mit lückenloser Dokumentation
Konforme Konzepte für Lebensmittelbetriebe
Professionelles Monitoring und Frühwarnsystem
Fester Ansprechpartner und verlässliche Termine
Schädlingsbefall ist unangenehm und oft dringend. Wir kommen schnell, arbeiten diskret und lösen das Problem dauerhaft.
Jetzt Hilfe anfordernDamit Sie genau wissen, was Sie erwartet – ob privat oder als Unternehmen.
Sie rufen an oder schreiben uns über das Formular – mit kurzer Schilderung des Problems.
Wir besprechen Dringlichkeit und Verfügbarkeit und legen gemeinsam einen Termin fest.
Wir kommen persönlich vorbei, prüfen die Lage und führen die Behandlung direkt durch.
Bei Bedarf prüfen wir den Erfolg der Maßnahme und beraten zu weiteren Schritten.
Wir besprechen Ihren Betrieb, gesetzliche Anforderungen und den gewünschten Schutzumfang.
Begehung Ihrer Räumlichkeiten zur Identifikation von Schwachstellen und Eintrittswegen.
Sie erhalten ein individuelles HACCP-konformes Konzept inklusive Wartungsvertrag.
Regelmäßige Kontrollen mit lückenloser Dokumentation für Audits und Behörden.
Ich komme persönlich zu Ihnen – ob Erstbesichtigung, akute Bekämpfung oder laufende Betreuung. Keine Konzernstruktur, sondern ein fester Ansprechpartner, der den Harz und seine Betriebe kennt.
Mit fast 10 Jahren Erfahrung sind wir Ihr verlässlicher Partner für Schädlingsbekämpfung im Harz. Als IHK-geprüfter Schädlingsbekämpfer kennen wir die Region, ihre Betriebe und deren spezifische Herausforderungen.
Unser Ansatz: Prävention vor Bekämpfung, biologische Methoden vor chemischen, persönlicher Service statt Konzernstrukturen.
Egal ob Anruf, E-Mail oder Formular: Wir antworten in der Regel innerhalb eines Werktags und besprechen die nächsten Schritte mit Ihnen.
Ruheort Schädlingsschutz
Am Finkenborn 7
38855 Wernigerode
Deutschland
Telefon: 03943 / 407 8585
E-Mail: info@ruheort-sbk.de
Instagram: @ruheort.schadlingsschutz
Eingetragen im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Stendal
Registernummer: [HRB-Nummer eintragen]
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a UStG: [USt-IdNr. eintragen]
IHK-geprüfter Schädlingsbekämpfer
Zuständige Kammer: Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau
[Name des Verantwortlichen]
Am Finkenborn 7, 38855 Wernigerode
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs. 1 TMG für eigene Inhalte verantwortlich. Nach §§ 8–10 TMG sind wir nicht verpflichtet, fremde Informationen zu überwachen.
Die erstellten Inhalte unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Vervielfältigung und Verbreitung bedürfen der schriftlichen Zustimmung.
Diese Hinweise geben einen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie diese Website besuchen.
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Zuständige Aufsichtsbehörde: Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Otto-von-Guericke-Straße 7, 39104 Magdeburg, datenschutz.sachsen-anhalt.de.
Aufgrund der Betriebsgröße ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gesetzlich nicht erforderlich.
Stand: 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote, Auftragsbestätigungen und Leistungen zwischen Ruheort Schädlingsschutz, Inhaber Fynn Schmidt (nachfolgend „Auftragnehmer"), und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") – gleich ob Verbraucher oder Unternehmer, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung des Leistungsscheins, eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Ausführung der vereinbarten Leistung zustande. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den Angaben auf der Vorderseite des Leistungsscheins (Vorgangsbeschreibung, Posten, Mengen).
Nachträgliche Änderungen oder zusätzliche Maßnahmen bedürfen der Zustimmung beider Parteien und werden gesondert dokumentiert bzw. berechnet.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu behandelnden Bereiche zum vereinbarten Termin zugänglich sind und ggf. erforderliche Vorbereitungen (z. B. Räumen von Flächen, Sicherung von Lebensmitteln, Information betroffener Personen) getroffen wurden. Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch unzureichende Vorbereitung entstehen, können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Der Auftraggeber wird über eingesetzte Wirkstoffe/Produkte, erforderliche Schutz- und Verhaltensmaßnahmen sowie etwaige Wiederbetretungsfristen informiert. Diese Hinweise sind zu beachten; bei Nichtbeachtung haftet der Auftragnehmer nicht für daraus entstehende Schäden.
Erlaubt der Auftraggeber das Anbringen von Köder-, Fang- oder Monitoringstationen im Schraub-, Bohr- oder Klebeverfahren am oder im Objekt, ist die Haftung für hierdurch entstehende Schäden (z. B. Bohrlöcher, Kleberückstände, Farbablösungen) sowie für Folgeschäden beim Entfernen dieser Stationen ausgeschlossen, soweit fachgerecht und nach Stand der Technik gearbeitet wurde. Die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands ist Sache des Auftraggebers.
Die fachgerechte Entsorgung von im Rahmen der Maßnahme anfallendem Material (z. B. Kadaver, Nistmaterial, Restmengen von Bekämpfungsmitteln) erfolgt durch den Auftragnehmer nach den geltenden Vorschriften, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Hierfür anfallende Entsorgungskosten können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Sind Mitarbeiter, Familienangehörige, Mieter oder sonstige Dritte von der Maßnahme betroffen, ohne beim Termin selbst anwesend zu sein, verpflichtet sich der Auftraggeber, diese eigenständig über die durchgeführte Maßnahme und etwaige Wiederbetretungsfristen zu informieren.
Die Anwendung von Biozidprodukten erfolgt durch sachkundiges Personal gemäß den Vorgaben der Chemikalien-Sachkundeverordnung (ChemSachkundV) sowie den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung für die im Rahmen der Auftragserfüllung verursachten Schäden.
Ist der Auftraggeber bzw. ein bestimmter Ansprechpartner beim vereinbarten Termin nicht erreichbar oder wird der Zugang zum Objekt nicht innerhalb von 15 Minuten ermöglicht, gilt der Einsatz gleichwohl als durchgeführter Regeltermin und wird entsprechend in Rechnung gestellt. Ein neuer Termin ist gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Schädlingsbekämpfung erfolgt in Zusammenarbeit mit natürlichen biologischen Prozessen. Aufgrund der Eigendynamik und Entwicklung der betroffenen Tierpopulationen sowie äußerer Einflussfaktoren (z. B. Witterung, Nachbarbebauung, Wiedereinwanderung) kann der Auftragnehmer keine Garantie für einen dauerhaften oder vollständigen Bekämpfungserfolg übernehmen.
Hinweis: Eine Gewährleistung auf den Erfolg der durchgeführten Maßnahme wird grundsätzlich ausgeschlossen. Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistung nach aktuellem Stand der Technik, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg oder dauerhafte Schädlingsfreiheit.
Offensichtliche Mängel an der erbrachten Leistung sind innerhalb von zwei Wochen nach Durchführung der Maßnahme schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht, sofern der Mangel bei sorgfältiger Prüfung erkennbar gewesen wäre.
Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln der Leistung verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der jeweiligen Maßnahme. Für Schadensersatzansprüche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Personenschäden gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Folgeschäden durch Wiederbefall ist ausgeschlossen, soweit der Auftragnehmer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen sowie Mahnkosten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen. Ein Skonto wird nicht gewährt, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
Dem Auftraggeber steht ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Terminabsagen oder -verschiebungen durch den Auftraggeber sind bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich; bei kurzfristigerer Absage kann ein angemessener Ausfallaufwand berechnet werden. Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. extreme Witterung, behördliche Anordnungen) ist der Auftragnehmer berechtigt, Termine zu verschieben. Fahrt- und Materialkosten werden, soweit nicht anders vereinbart, gemäß Leistungsschein gesondert ausgewiesen.
Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur vollständigen Erbringung der Leistung jederzeit kündigen. In diesem Fall steht dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen für den nicht erbrachten Teil der Leistung zu. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug oder wiederholter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten trotz angemessener Fristsetzung.
Bei Umfirmierung, Übergabe oder Verkauf des Geschäftsbetriebs des Auftragnehmers gehen die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag automatisch auf den Rechtsnachfolger über. Der Auftraggeber wird hierüber informiert.
Die im Rahmen der Auftragsabwicklung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung sowie für gesetzlich vorgeschriebene Dokumentationspflichten (z. B. nach Biozid-Verordnung) verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben, soweit dies nicht zur Auftragserfüllung erforderlich ist. Nähere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Maßnahme Vorher-/Nachher-Fotos ohne erkennbare Personen zu Dokumentations- sowie zu Referenz- und Marketingzwecken (z. B. Website, Social Media) zu erstellen und zu nutzen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung bleibt hiervon unberührt.
Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift bzw. Kopie des Leistungsscheins. Diese dient als Nachweis der durchgeführten Maßnahme und sollte für etwaige Folgetermine, Gewährleistungsfragen oder behördliche Nachweise (z. B. HACCP) aufbewahrt werden.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sowie dieser AGB bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand ist Wernigerode.
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Entsprechendes gilt für den Fall einer Regelungslücke.
Stand: 07/2026